
Ausbildung zur Immobilienkauffrau – Ein Beruf mit Vielfalt und Zukunft
Der Jahreswechsel ist ein geeigneter Zeitpunkt, um Bestände zu prüfen und zukünftige Entscheidungen zu strukturieren. Dies gilt besonders für Immobilien, deren Bewertung in vielen Bereichen der Immobilienwirtschaft eine zentrale Rolle spielt. Fachlich korrekt bezeichnet man den Vorgang als Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 34 BauGB. Diese Bewertungen können je nach Anlass in Form eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens oder auch als Verkehrswertschätzung in Kurzform stattfinden.
Ziel dieser Bewertung ist es, den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks zu einem festgelegten Stichtag objektiv und nachvollziehbar festzustellen. Je nach Objektart und Bewertungsanlass kommen unterschiedliche anerkannte Verfahren zum Einsatz. Immobilien werden aus vielfältigen Gründen bewertet – etwa zur Vorbereitung eines Verkaufs, im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften, aus steuerlichen Gründen, für Finanzierungszwecke oder zur Aktualisierung privater Vermögensübersichten. Aufgrund dieser breiten Anwendungsfelder hat die fachgerechte Ermittlung von Verkehrswerten in der Immobilienwirtschaft eine hohe Bedeutung.
Da die Bewertung sowohl tiefen Markteinblick als auch den sicheren Umgang mit teilweise komplexen, mathematisch orientierten Verfahren voraussetzt, sollte sie qualifizierten Sachverständigen überlassen werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der ermittelte Verkehrswert nachvollziehbar, sachlich begründet und belastbar ist.
Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilien-bewertung werden insbesondere für Aufträge vom Gericht eingesetzt, z. B. für Zwangsversteigungsverfahren, in Betreuungsangelegenheiten, etc.
Für Eigentümer von Immobilien z. B. in Bruchhausen-Vilsen, in Syke, Stuhr, Weyhe, in Bassum, Sulingen oder Hoya, in Thedinghausen, Riede oder Blender und Umgebung bietet sich der Jahreswechsel daher besonders an, um eine fundierte Bewertung durchführen zu lassen.
Ein Verkehrswertgutachten erfordert einen eindeutigen Stichtag. Der Jahreswechsel ist hierfür ein häufig genutzter Zeitpunkt, da viele finanzielle und organisatorische Prozesse an das Kalenderjahr gekoppelt sind.
Ein aktueller Verkehrswert unterstützt Eigentümer bei Überlegungen zu Verkauf, Modernisierung oder Vermögensstruktur. Gleiches gilt für Kaufinteressenten, die einen Hauskauf in dieser Region in Erwägung ziehen.
Objektive Werte sind für steuerliche Einordnungen und familiäre Regelungen notwendig und tragen zur Transparenz der Entscheidung bei.
Ein Verkehrswertgutachten ist ein strukturiertes Dokument, das den Marktwert einer Immobilie nach gesetzlichen Vorgaben und etablierten Bewertungsverfahren ermittelt.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie veräußern möchten, liefert ein Gutachten eine sachliche Orientierung.
Bei Schenkungen und Erbschaften dient das Gutachten der eindeutigen Wertfeststellung.
Für Finanzierungsentscheidungen oder Vermögensanalysen ist ein objektiver Immobilienwert erforderlich.
Auch für steuerliche Zwecke, z. B. für die Entnahme aus dem Betriebsvermögen bei gewerblichen Immobilien oder landwirtschaftlichen Nebengebäude und für die Ermittlung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer ist der Verkehrswert die Basis.
Das Sachwertverfahren wird überwiegend bei selbstgenutzten Wohnimmobilien oder bei Objekten ohne ausreichende Vergleichsdaten angewendet. Es basiert auf einem objektbezogenen Baukostenansatz, aus dem der Substanzwert der Immobilie ermittelt wird.
Zunächst wird der Bodenwert des unbebauten Grundstücks separat ermittelt. Parallel dazu wird der Zeitwert der baulichen Anlage, insbesondere der Gebäude, berechnet. Die Summe dieser Werte ergibt den Sachwert der Liegenschaft. Dieser Sachwert wird anschließend durch einen sogenannten Sachwertfaktor an die aktuelle Marktsituation und ggf. durch besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale angepasst, wodurch der endgültige Verkehrswert der Immobilie entsteht.
Das Ertragswertverfahren wird insbesondere für renditeorientierte Immobilien eingesetzt, wie Grundstücke zur Vermietung oder Objekte zur gewerblichen Eigennutzung. Dazu zählen vor allem Büroimmobilien, Gewerbeobjekte, Geschäftsgrundstücke sowie Mehrfamilienhäuser.
Im Fokus dieses Verfahrens steht die Berechnung der zukünftigen Erträge – der sogenannte Reinertrag der Immobilie. Bewertet werden also die nachhaltig erzielbaren Einnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Zusätzlich fließen der Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer in die Berechnung ein. Der Ertragswert ergibt sich aus der Kapitalisierung dieser zukünftigen Überschüsse, ergänzt durch den Bodenwert.
Dieses Verfahren bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Immobilie ab und ist besonders geeignet, um die Investitionsperspektive bei Miet- oder Gewerbeobjekten fachgerecht zu bewerten.
Dieses Verfahren ist die erste Wahl, wenn passende Vergleichs-Kauffälle vorhanden sind. Es wird häufig genutzt für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, aber auch für übliche Einfamilienhäuser.
Als attraktiver Luftkurort mit naturnaher Umgebung und den Gemeinden Asendorf, Schwarme und Martfeld bestehen hier regelmäßig Bewertungsanfragen für unterschiedlichste Objektarten, auch für Resthöfe und Landhäuser.
Die Vielfalt des Marktes – von Wohn- bis Gewerbeimmobilien – erfordert strukturierte Bewertungsverfahren.
Bewertungen unterstützen Eigentümer und Kaufinteressenten dabei, den Markt sachlich einzuordnen.
Unterschiedliche Lagen und Objekttypen machen fundierte Bewertungen notwendig.
Die Lage im direkten Bremer Umland führt zu einer dynamischen Marktsituation, die eine professionelle Wertermittlung sinnvoll macht.
Der Landkreis Verden mit seiner guten Anbindung an die Städte Verden und Achim ist ebenfalls sehr attraktiv mit großem Bedarf an Bewertungen.
Definition von Ziel und Umfang der Bewertung
Erfassung aller wertrelevanten Faktoren vor Ort. Umfangreiches Gespräch mit den Auftraggebern
Sichtung relevanter Dokumente wie Baupläne oder Modernisierungsnachweise
Je nach Objektart kommen Sachwert-, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertver-fahren zur Anwendung, in manchen Fallen auch mehrere Verfahren
Zusammenführung aller Informationen und nachvollziehbare Dokumentation des ermittelten Verkehrswertes
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten oder eine Verkehrswertschätzung in Kurzform (je nach Anlass) bieten zum Jahreswechsel eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen rund um Verkauf, Übertragung, Finanzierung, steuerliche Zwecke oder Vermögensplanung. Dies gilt z. B. für Eigentümer und Interessenten in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, in Syke, Stuhr, Weyhe, in Bassum, Sulingen oder Hoya und Umgebung, in Thedinghausen, Riede oder Blender.
Die Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren – das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren – gewährleisten objektive und nachvollziehbare Ergebnisse.