Zu den technischen Anlagen einer Immobilie gehören Heizung, Lüftung, Aufzüge, Elektrik und Sanitär. Ihr Zustand ist entscheidend für Betriebskosten und Werterhalt. Regelmäßige Wartungen sichern die Funktionsfähigkeit und beugen Schäden vor.
Teileigentum beschreibt Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, etwa Büros oder Gewerbeflächen in einem Gebäude. Es ist rechtlich dem Wohnungseigentum ähnlich, unterscheidet sich aber in der Nutzung. Käufer sollten die Teilungserklärung genau prüfen.
Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumseinheiten. Sie legt fest, welches Sondereigentum (z. B. Wohnung) und welches Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus) besteht. Sie ist im Grundbuch eingetragen und Grundlage für Wohnungseigentum.